Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Festartikel-Sauer


§ 1 Die Geschäftsbedingungen gelten soweit nicht beide Vertragspartner schriftlich und ausdrücklich etwas anderes vereinbaren. Anderslautende Vereinbarungen werden erst mit der schriftlichen Bestätigung (Auftragsbestätigung oder Rechnung) durch uns rechtskräftig. Alle schriftlichen Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages. Mit Auftragserteilung, beim Aussuchen der Ware vom Verkaufswagen und bei sofortiger Übernahme oder beim Empfang durch beauftragte Unternehmen erkennt der Käufer diese Bedingungen an.

§ 2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist (auch für Wechsel- und Scheckklagen) der Sitz unserer Firma. Wir können jedoch unsere Kunden auch an ihrem Wohnort oder Firmensitz verklagen. Es gilt deutsches Recht als vereinbart.

§ 3 Die von uns bestätigten Preise sind grundsätzlich Tagespreise. Wir behalten uns vor, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen. Darin eingeschlossen sind im Inland Verpackungskosten für die Innenverpackung. Außenverpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.

§ 4 Alle Lieferungen erfolgen grundsätzlich vom Standort unseres Lagers aus. Wir bemühen uns um die kostengünstigste Versandart.

§ 5 Falls nicht ausdrücklich und schriftlich eine Versandart vereinbart wurde, steht und die Versandart frei.

§ 6 Wir werden nach Möglichkeit die von uns bestätigten Liefertermine einhalten. Betriebsstörungen jeglicher Art bei der Herstellung, Importverzögerungen, Arbeitskräftemangel etc. entbinden uns von der Einhaltung der Liefertermine. Schadenersatzansprüche können in keinem Fall hieraus gestellt werden. Bei Festterminen gilt grundsätzlich eine Nachlieferfrist von 14 Tagen als vereinbart.
Bei Zahlungsverzug des Kunden aus alten Forderungen werden wir der Lieferpflicht solange enthoben, wie die Forderung und die etwa entstandenen Kosten nicht ausgeglichen sind. In solchen Fällen sind wir berechtigt, die vereinbarten Zahlungsbedingungen außer Kraft zu setzen und alle offenen Beträge sofort nachzufordern. Für dann anstehende Lieferungen gilt Nachnahme oder Vorauskasse als nachträglich vereinbart. Wir behalten uns bei Wiederverkäufern Mehr- oder Minderlieferungen von 15% vor.

§ 7 Musterschutzrechte oder sonstige Rechte bleiben grundsätzlich ausschließlich bei uns. Anderslautende Bedingungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 8 Beanstandungen und Reklamationen erkennen wir nur an, wenn sie berechtigt sind und innerhalb von 8 Tagen ab Warenerhalt unter Angabe der Rechnungsnummer, Packzettel- oder Lieferschein-Nr. uns schriftlich zugegangen sind. Reklamierte Waren dürfen nicht ohne unser Einverständnis an uns zurückgesandt werden. Vertretbare Farb- und/oder Qualitätsabweichungen sind kein Reklamationsgrund und vom Kunden zu akzeptieren.
Bei berechtigten und anerkannten Mängelrügen sind andere Ansprüche als kostenfreie Ersatzlieferung oder Gutschrift des Warenwertes und Neuberechnung der Ersatzlieferung nicht möglich.

§ 9 Angebote unterbreiten wir grundsätzlich auf der Basis unserer allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Verbindlich sind unsere Angebote so lange, wie wir mit normaler Post mit Antwort rechnen dürfen

§ 10 Abrufaufträge müssen terminlich begrenzt sein. Wird vom Kunden kein verbindlicher Endabnahmetermin eingesetzt, so gilt maximal ¼ Jahr ab Auftragsvergabe als vereinbart. Länger als ½ Jahr laufende Aufträge müssen von uns ausdrücklich bestätigt werden. Eine Preisbindung besteht bei Abrufaufträgen nur soweit, wie ausdrücklich und schriftlich vereinbart.
Abrufe müssen spätestens 6 Wochen vor gewünschtem Versanddatum schriftlich bei uns eintreffen. Andere als diese Bedingungen scheiden grundsätzlich aus.

§ 11 Bei sofortiger Barzahlung gewähren wir 3% Skonto, bei Zahlung auf Rechnung innerhalb 10 Tagen 2%. Ansonsten gelten, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, 30 Tage Zahlungsziel. Bei Neukunden gilt Vorkasse, Nachnahme oder Barzahlung als vereinbart. Valuta und andere Zahlungsmittel gelten nur als vereinbart, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden. Abzüge für Porti, Verpackung etc. seitens des Kunden sind unzulässig. Die Annahme von Wechseln erfolgt nur gegen sofortige Erstattung der Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen. Wechsel und Akzepte mit einer Laufzeit von mehr als 3 Monaten werden nicht angenommen. Wir behalten uns das Recht vor, die Zahlungen jeweils mit der ältesten Rechnung zu verrechnen. Die Aufrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen und die Zurückhaltung fälliger Rechnungsbeträge sind unzulässig.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12% pro Jahr zu berechnen.

§ 12 Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung unser Eigentum. Der Käufer ist berechtigt, die Ware zu verarbeiten und zu verkaufen unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderung ist unzulässig. Durch Bearbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß §950 BGB an der neuen Sache. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen.

§ 13 Mindestabnahmemengen für sind in den jeweiligen Katalogen festgelegt. Werden ausdrücklich geringere Stückzahlen als die Mindestmenge gewünscht, so behalten wir uns vor, 25% Mindermengenzuschlag für diese Artikel zu berechnen. Wir behalten uns jedoch aus Kostengründen vor, einzelne Mindermengen ggf. zu streichen und nicht mitzuliefern.
Die Transportversicherung im Inland beträgt 2% des Warenwertes. Ohne unsere Vollmacht sind unsere Vertreter nicht inkassoberechtigt.

§ 14 Salvatorische Klausel: Sollten Teile dieser Bedingungen ungültig sein, dann behalten die anderen Teile ihre volle Gültigkeit.

Klassische Ansicht